Versicherungsrecht
Wer zu seinem Schutz Versicherungsverträge abgeschlossen hat, für die er regelmäßig
Prämien bezahlt, sieht sich häufig ärgerlichen Streitigkeiten mit der entsprechenden
Versicherung gegenüber, wenn einmal ein Versicherungsfall eingetreten ist und
er als Versicherungsnehmer seine Versicherung in Anspruch nehmen will, da die Versicherungen oft
versuchen, ihre Leistungspflicht zu negieren.
Beispielsweise kann es sein, dass sich die Versicherung nach erfolgter Schadensmeldung
bzw. Deckungsanfrage auf einen in den Versicherungsbedingungen festgelegten
- und ihrer Ansicht nach einschlägigen - Risikoausschluss oder auf die Nichterfüllung
vereinbarter Wartezeiten und damit auf ihre Leistungsfreiheit berufen will,
oder dem Versicherungsnehmer Obliegenheitsverletzungen (z.B. Falschangaben bei
den Gesundheitsfragen, Verletzung von Anzeigep- oder Auskunftspflichten,
Vorsatz, nicht gezahlte Prämie usw.) vorwirft. Möglicherweise erklärt die Versicherung
sogar den Rücktritt oder die Anfechtung des Versicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung.
Grobe Fahrlässigkeit führt seit Inkrafttreten des neuen Versicherungsvertragsgesetzes
(am 01.01.2009) häufig nicht zum vollständigen Leistungsausschluss, sondern
lediglich zu einer Kürzung der Versicherungsleistung nach dem Grad des Verschuldens.
Um die Versicherung doch von ihrer (vollständigen) Eintrittspflicht zu überzeugen
bzw. deren Leistungspflicht gerichtlich durchzusetzen, sind juristische Fachkenntnisse
bezüglich der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere des Versicherungsvertragsgesetzes,
kurz VVG) und der in den Versicherungsvertrag einbezogenen allgemeinen Versicherungsbedingungen
(z.B. ARBs = Allgemeine Rechtsschutzbedingungen) unbedingt erforderlich. Während einerseits
bestimmte Vorschriften für alle Versicherungen übergreifend gelten, sind anderseits auch
viele Besonderheiten bei den einzelnen Versicherungszweigen zu beachten.
Wie z.B.:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Krankenversicherung
- Hausratversicherung
- Lebensversicherung
- Unfallversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Transportversicherung
- Wohngebäudeversicherung
 
Gerade auch die Kenntnis der geltenden Fristen (z.B. bezüglich Verjährung, Rücktritt, Widerruf,
Kündigung usw.) spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.
Versicherungsvertreter bzw. Versicherungsmakler haben bereits vor bzw. bei Abschuss
des jeweiligen Versicherungsvertrags zahlreiche Pflichten zu beachten, z.B. bei der umfassenden
Beratung und deren Dokumentation. In diesem Zusammenhang, wenn es um Beratungsfehler bzw. Falschberatung
geht und Schadensersatzansprüche im Raum stehen, sind fundierte Kenntnisse, insbesondere der
obergerichtlichen Rechtsprechung, unerlässlich.
Eine Besonderheit im Versicherungsrecht ist die sogenannte Repräsentatenhaftung,
da der Versicherungsnehmer nicht nur für seinen Erfüllungsgehilfen haftet, sondern
z.B. bei Kaskofällen auch für den Fahrer, da dieser im Geschäftsbereich, zu dem das
versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder sonstigen Verhältnisses
an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist.
Bei der gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche des Versicherungsnehmers ist zu
beachten, dass das Versicherungsvertragsgesetz in § 215 VVG einen Sondergerichtsstand
am Wohngericht des Versicherungsnehmers vorsieht, der eigenständig neben dem Gerichtsstand
der Niederlassung oder Zweigniederlassung der Versicherungsagentur bzw. des Versicherungsagenten steht.
In der Kanzlei Söhnlein & Kollegen ist Rechtsanwalt Ralf Söhnlein
uder richtige Ansprechpartner für alle
Ihre rechtlichen Fragen und Probleme rund um das Thema Versicherungen.
Sollte eine außergrichtliche Einigung mit der entsprechenden Versicherung nicht möglich sein,
wird er Ihre Interessen natürlich auch vor Gericht konsequent und sachkundig vertreten.




